Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.