Der im vorherigen Eintrag genannte Herr Zeisolf von Rosenberg stellt Bischof Konrad von Thüngen einen Revers. Er verpflichtet sich und seine Nachkommen dazu, falls sich herausstellt, dass das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) Pfandschaft und Zulosen des Stifts Würzburg wären, sofort dem Stift die ausgelegten 1600 Gulden in Monatsfrist wieder zu bezahlen.
Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.
Des Weiteren sind das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) erblich an die von Rosenberg gekommen. Herr Zeisolf von Rosenberg (Zaisolf von Rosenberg) übergibt beides Bischof Konrad von thüngen und dem Stift Würzburg und empfängt es als Lehen zurück.
Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.