Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.