Das Kloster Heilsbronn überstellt Bischof Herold von Höchheim und dem Stift Würzburg die Pfarre Hasela.
Heilsbronn (Hailsbrun) ist ein Kloster im Bistum Eichstätt, dessen Abtei jedoch laut dem Fiskalamt zu Würzburg gehört. Bischof Herold von Höchheim gibt dem Kloster Heilsbronn etliche Zehnte des Lehens des Stifts. Im Gegenzug gibt das Kloster Güter an die Pfarre Erlenbach (Erlenbach) ab.
Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Der Würzburgische Hauptmann beansprucht die Atzung und läger auf dem Heilsbronner Hof (Hailspruner hof) in Randersacker (Randersacker) für sich, was ihm jedoch der Verwalter des Hofes verweigert. Daraufhin zieht der Hauptmann mit seinen Reitern zu einem Wirtshaus und speist auf Kosten des genannten Hofes. Er lässt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen, Gülte und Gefälle des Hofes einnehmen und bezahlt mit der Atzung seine Wirtshausrechnung. Deshalb ergehen von Abt, Markgraf Georg und Bischof Konrad etliche Schreiben und Anträge. Fries verweist abschließend auf den Lagerort besagter Dokumente in der Kanzlei.