Der Würzburgische Hauptmann beansprucht die Atzung und läger auf dem Heilsbronner Hof (Hailspruner hof) in Randersacker (Randersacker) für sich, was ihm jedoch der Verwalter des Hofes verweigert. Daraufhin zieht der Hauptmann mit seinen Reitern zu einem Wirtshaus und speist auf Kosten des genannten Hofes. Er lässt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen, Gülte und Gefälle des Hofes einnehmen und bezahlt mit der Atzung seine Wirtshausrechnung. Deshalb ergehen von Abt, Markgraf Georg und Bischof Konrad etliche Schreiben und Anträge. Fries verweist abschließend auf den Lagerort besagter Dokumente in der Kanzlei.