Landsteuer und Datz der Einwohner von Eibelstadt gehören dem Bischof von Würzburg.
Die Zobel (Zöbele) besitzen in Eibelstadt Leibeigen, Güter und verschiedene Rechte, die Bischof Johann von Brunn der Witwe Herrin Irmela Zobel, geborene von Berlichingen (frawen Irmeln Zobelin geborn von Berlichingen witwe), für 1000 Gulden gekauft und dieselben Güter seinem Schwager Raban Hofwart (Raban Hofwarten seines schwagers) auf Wiederlösung verschriben.
Die Zobelschen Güter verschreibt Bischof Johann zusammen mit der Vogtei Adolf Marschall (Adolfen Marschalken) für 1000 Gulden. Die Nachtragshand vermerkt, das Pfand sei wieder ausgelöst worden. Im folgenden Jahr wird es an Haupt II. Marschall von Pappenheim, den Reichsmarschall, (Haupten Marschalk, des Reichs Marschalk) verpfändet. Fries merkt an, dass dies nicht unterdem angegebenen Vermerk zu finden sei, sondern in einer Kopie des Vizekanzlers, die er ihm zurückgegeben habe.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den Datz auf Eibelstadt Ewald von Lichtenstein (Ebald von Liechtenstain) für 140 Gulden.
Bischof Johann von Grumbach verleiht die Fähre von Eibelstadt Herrn Georg von Künsberg (hern Georgen v. Kindsberg) als Manlehen.
Peter von Reurieth (Peter von Reuried) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 500 Gulden sein Burggut zu Wildberg mit allen Zu- und Einbehörungen und überträgt das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Die Fürsten bewilligen König Maximilian eine finanzielle Hilfe für seinen Ungarnzug. Daher bezahlen die Bürger von Eibelstadt durch Michael Beihel ( Michel Beiheln), ihren Bürgermeister, dem Bischof von Würzburg ihren Anteil von 30 Gulden in Gold.
Für den Romzug König Maximilians zur Kaiserkrönung 1510 erhält der König die Unterstützung der Fürsten. Die Bürger von Eibelstadt zahlen ihren Anteil von 10 Gulden in Gold und 20 Gulden Fünfern (funfferen) durch ihren Vogt und ihren Schultheißen.
Bischof Konrad von Thüngen lässt eine allgemeine Landsteuer vornehmen und einbringen. Dabei wird der Stadt Eibelstadt ein Betrag von 1538 Gulden berechnet zu deren Bezahlung sich die Stadt auf 3 Jahre verpflichtet.
Das Domkapitel lässt seinen Untertan Hieronymus Butz (Hieronymus Butzen ihren Underthanen) wegen Ehebruchs als Zehntherrn von Eibelstadt absetzen, wozu Bischof Friedrich seine Zustimmung gibt. Das Domkapitel gibt Butz zu diesem Rechtsvorgang seinen Revers.