Bischof Gerhard von Schwarzburg verschreibt das Schloss, Amt und die Stadt Homburg am Main (Hohenburg) an Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) mit Vorbehalt der Öffnung und Landsteuer.
Eberhard Schenk von Erbach (Eberhart Schenck von Erpach) gerät wegen einer größeren Menge säumigen Weins, den er aus einem Burglehen an der Burg Homburg am Main erhalten sollte, mit Bischof Gerhard von Schwarzburg in einen Rechtstreit und wird durch Pfalzgraf Ruprecht mit ihm wieder vertragen.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss und Stadt Homburg am Main (burg vnd stat Hohenburg) samt allen Zu- und Angehörungen mit dem Recht auf Wiederauslösung an Graf Johann von Wertheim. (Graue Johann von Werthaim). Dies wird am Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Bischof Johann von Grumbach streitet sich wegen der Öffnung zu Homburg am Main, welche durch Bischof Johann von Egglofstein dem Stift vorbehalten wurde, mit Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim). Sie einigen sich jedoch gütlich. Johann von Wertheim tritt sein Pfand auf Bitte Bischof Rudolfs von Scherenberg wieder ab und dieses wird wieder dem Stift zugewiesen.
Konrad VII. von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach der elter) und seine Ehefrau Agnes Gräfin von Nassau (agnes Grafin zu Nassaw), sowie deren Tochter Susanne (Susanna) und Sohn Konrad (Conrad) schließen bezüglich der Schlösser Hohenstein (Hohenberg) und Allersberg (allesberg) sowie der Dörfer Elmershausen, Langendorf (Langendorff), Feuerthal (Feurtal), Westheim (Westhaim), Fuchsstadt (Fuchstatt), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim) und des Schlosses Homburg (Homberg) einen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg. In diesem geben sie ihre Zinsen und Nutzungen zu Ramsthal (Rambstal) sowie den Schlössern und Dörfern an das Hochstift Würzburg ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die Burghut, die Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim) im Schloss Homburg am Main besaß und die, da er ohne Erben verstorben ist, an den Bischof gefallen ist, an Bernhard von Wichsenstein (Berhart von Wichsenstain). Es besteht die Bedingung, dass Bernhard eine Ablösesumme zahlt und dass Rudolf die Burghut jederzeit selbst in Gebrauch nehmen kann.
Erasmus Schenk von Erbach (Schenck Erasmus) gerät wegen des besprochenen Weins aus dem Burglehen von Homburg am Main ebenfalls mit dem Hochstift in einen Rechststreit, diesmal unter Bischof Rudolf von Scherenberg. Sie werden durch den Domprobst, den Dechanten und das Domkapitel wieder vertragen.
Wilhelm und Christoph von Wiesenthau (Wilhelm und Cristof von Wisetau) verkaufen ein Burggut, welches sie vom Stift Würzburg am Schloss Homburg an der Werrn zu Lehen bekommen haben, an Bischof Konrad von Thüngen für 100 Gulden.