Die Grafschaft von Graf Ludwig von Rieneck (Graf Ludwig von Rineck) liegt im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken. Zudem sind die Grafen von Rieneck Landesherren. Dies geht aus einem Urteilsbrief, welcher zu Lebzeiten von Bischof Andreas von Gundelfingen verfasst wurde, hervor.
Als der letzte männliche Nachkomm der Adelsfamilie Brandenstein (Brandenstain stirbt, kommt die gleichnamige Burg als heimgefallenes Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Andreas von Gundelfingen vergibt sie als Lehen an Graf Ludwig von Rieneck. Dieser sichert zu, wenn er bei Brandenstein oder Schlüchtern (Sluchtern) Burgen bauen wolle, auf die Interessen des Würzburger Bischofs Rücksicht zu nehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht Schloss und Stadt Gemünden an Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck der iunger). Die Nachtragshand nennt zusätzlich die Orte Wernfeld (Wernfelt), Burgsinn (Sinne), Leinach (Leinach), Retzbach (Retzbach), Rothenfels (Rottenvels), das Kloster Neustadt am Main (Newstatt Closter), das Schloss Langenburg (Langenburg slos) und der Ort Michelrieth (Mittelrieth).
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.