(4) Wenn man während des Feldzugs in die Küchenspeise geht, handelt man dort durch Bedingungen, Verträgen oder Schauungen aus, was man bekommt. Der Obermarschall erhält dafür vier Pfennig und gibt anschließend die Waren aus.
(5) Wenn der Fürst oder sein Hauptmann einen freien Markt veranstaltet, soll jeder der diesen besucht Marktgeleit für das Betreten und Verlassen erhalten. Jedoch erhält der Obermarschall von allem, was gekauft oder verkauft wird, ein Viertel als Platzgeld. (6) Der Platzmeister des Obermarschalls kann von den Menschen im Tross, also den Kindern, Knechten und Frauen, die von keinem Herren versorgt werden, das Platzrecht fordern und nehmen.
(7) Wenn man Küchenspeisen erbeutet oder Gefangene macht, soll man sie zum Obermarschall bringen. Erbeutetes Vieh wird in die Küche, fern von den angebundenen Kühen und Kälbern gebracht. Handelt es sich um eine schwarz-weiße Kuh, hat der Obermarschall das Recht, diese über Jahre zu behalten. Die Gefangenen sollen zusammen mit den berittenen Kriegsknechten und den Bürgern dem Fürsten dienstbar sein, der Obermarschall soll aber den vierten Pfennig erhalten. (8) Erbeutete Pferde werden dem Obermarschall übergeben und der geschworene Schmied des Fürsten überprüft diese. Sind sie noch nützlich, gehen sie in den Besitz des Fürsten über.
Die von Hohenberg (Hohenberg), sonst auch Tieffen (Tieffen) genannt, haben noch weitere Lehen vom Stift empfangen. Luitpold von Hohenberg (Luitpold von Hohenberg) und sein Bruder Heinrich (Heinrich) bekommen von Bischof Andreas von Gundelfingen folgende Rechte und Nutzungen: von jedem neuem Gastgeber 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, drei Maß Hafer pro Jahr, von jedem neuen Münzmeister 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, 16 Schilling Pfenning von einigen Lederern, acht Pfund Pfeffer von mehreren Häusern, einen Zehnt von Schloss Deberndorf (Treffe) und einen Teil des Zehnts von Tief (Oberentieffe). Diese Lehen haben aber nicht zum Marschallamt gehört.
Konrad Schweigerer (Swaigerer), der Würzburger Hofschultheiß, kauft den den Markpfennig (marckpfening) in der Stadt Würzburg für 150 Mark Silber von Bischof Hermann von Lobdeburg. Dieser verwendet die Summe für den Kauf des Dorfs Dingolshausen (Dingoldshausen).
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.
Der Rienische Zoll erstreckt sich auf der Straße durch Gemünden am Main (Gemunden), welche bei Rieneck (Rineck) liegt, bis Schraudenbach (Schritbach) auf dem Berg oder ins Dorf Schraudenbach (Schreitbach). Graf Gottfried von Rieneck (Gotfrid Graff zu Rieneck) bekommt die Freiheit für die Eintreibung des Zolls von Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert). Es wird von jedem Pferd oder Ochsen, die Last tragen oder einen Wagen ziehen, drei Weispfennig verlangt werden. was aber pferde wollen oder gewand ziehen zwölf Weispfennig. Jedes Rind das verkauft werden soll, kostet drei Weispfennig. Für jedes Pferd das verkauft werden soll ein Th[unleserlich], für jedes Schwein einen Weispfennig und für hundert Schafe 30 Weispfennig. Dieser Zoll besteht bis der Rheinische Kaiser oder König diesen widerruft. Die Urkunde wird in Heidingsfeld ausgestellt.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein (Arnstain) überlassen Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Bischof Johann von Brunn verleiht Georg von Seinsheim (Jorg von Sainsheim) als Mannlehen das Gericht und Halsgericht, die Vogtei und Gewalt und auch Wein- und Pfenniggült zu Randersacker (Randersacker), die er als Hofmann einzunehmen hat, zudem den Wert einer Weide beim Main unterhalb des Brünbergs (Brünberg) oberhalb des Dorfes Randersacker.