Der Rienische Zoll erstreckt sich auf der Straße durch Gemünden am Main (Gemunden), welche bei Rieneck (Rineck) liegt, bis Schraudenbach (Schritbach) auf dem Berg oder ins Dorf Schraudenbach (Schreitbach). Graf Gottfried von Rieneck (Gotfrid Graff zu Rieneck) bekommt die Freiheit für die Eintreibung des Zolls von Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert). Es wird von jedem Pferd oder Ochsen, die Last tragen oder einen Wagen ziehen, drei Weispfennig verlangt werden. was aber pferde wollen oder gewand ziehen zwölf Weispfennig. Jedes Rind das verkauft werden soll, kostet drei Weispfennig. Für jedes Pferd das verkauft werden soll ein Th[unleserlich], für jedes Schwein einen Weispfennig und für hundert Schafe 30 Weispfennig. Dieser Zoll besteht bis der Rheinische Kaiser oder König diesen widerruft. Die Urkunde wird in Heidingsfeld ausgestellt.