Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Bischof Hermann von Lobdeburg übereignet den halben Zehnten von Bieringen, den Kraft von Hohenlohe vom Hochstift Würzburg als Lehen getragen hat, dem Kloster Schöntal (Schöntal). Davon ebenfalls betroffen ist ein Hof in Neunstetten (Newstetten).
Dietrich von Nagelsberg (dietrich von Nagelsperg) gibt etliche Güter in Garnberg (Garinberg) an Bischof Manegold von Neuenburg und den Stift, die er von diesen dann als Lehen zurückerhält. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf das Kloster Schöntal (Schontal Closter), den Zehnten zu Berlichingen (Berlichingen Zehnd) und den Ort Schauerheim (Schaurhaim).
Graf Ruprecht von Dürn (Graue Ruprecht von Duren) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Stadt Hardheim (Harthaim) im Amt Lauda als Lehen.
Fries zufolge ist das Geschlecht der Grafen von Dürn (Durne) in Bischof Wolfram von Grumbachs Regierungszeit ausgestorben. Er kündigt eine Auflistung der Lehen an, die die Grafen von Dürn empfangen haben. Einem späteren Schreiber zufolge haben diese umfasst: Schloss und Stadt Forchtenberg (Forchtenberg), Osterburken (Burckhaim), Weißbach (Witzenbach), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Merchingen (Merkingen), Orendelsall (Orrodeshal), Hermersberg (Hermansperg), Herboten (Herborten), Talheim (Teilhaim), Gaisbach (Gortzbach), Lehen der Herren von Boxberg (Boxbergische Lehen), Kupferzell (Cell), Ulrichsberg (Weck Ulhartsberg), Füßbach (Fussebach), Neufels (Newenfels), Schonfirss (wahrscheinlich Wüstung bei Neureut), Neureut (Newewurth), Büschelhof (Buselburg), Niedernhall (Nidern Hall), Jakobsweiler (Jakobssweiler; unbestimmt), Bühler (Bueheler), Stainbach (es bleibt unklar, ob Unter-, Mittel- oder Obersteinbach im Hohenlohekreis gemeint ist), Haimbach (Hainbach) Bretzingen (Bretzigkhaim), Waldmühlbach (Mulnbach), der unbekannte Ort Cubiccental (Cubiccenthal), Affaltrach (Affaltrach), Aschhausen (Atzhausen), Nagelsberg (Nagelsperg), Königheim (Kenighaim), Mosbach (Mossbach), Eschenau (Echenaw), Burcholtz (Burkholtz; Flurname bei Aschhausen), Schweinberg (Schweinburg), Hardheim (Harthaim), Weckbach (Wekerbach), Amorbach (Amorbach), Altböckingen (Bokingen), Heilbronn (Hailpron), Hollerbach (Holderbach), Einbach (Igenbach), Gridenbach, Balsbach (Ballespach), Weilbach (Waihbach), Gosswirds, Hasenstadt (Hasenstatt), Wetlingen, Buchen (Buchhaim), Wolfsloch (Wolffsloch; Flurname bei Waldmühlbach), Billigheim (Bullingshaim),Hettenbach (abgegangen östlich von Crispenhofen, LK Künzelsau), Diebach (Dieppach), Winzenhofen (Witzenhoffen), Altheim (Althaim) und Rinschheim (Rinshaim).
Elisabeth von Hohenlohe verpfändet ihrer Schwester Kunigunde, die als Nonne im Kloster Seligental (Seligental) lebt, jährlich 20 Pfund Heller auf ihrer Hälfte an Krautheim (Crauthaim). Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber das Kloster Schöntal (Schontal Closter) und Eberstal (Eberstall).
Kaiser Karl IV. richtet eine ewige Erbeinigung zwischen der Böhmischen Krone, dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg ein. Mitunter wird vereinbart, dass sofern zwei der genannten Parteien miteinander in einen Konflikt geraten, die dritte über den Ausgang des Konflikts entscheiden solle. Zwischen Erzbischof Gerlach zu Mainz (Gerlach zu Maintz) und Bischof Albrecht von Hohenlohe kommt es zum gegenseitigen Konflikt. Kaiser Karl IV., zu jener Zeit selbst böhmischer König, beruft daraufhin die Konfliktparteien zu sich nach Heidingsfeld und schlichtet den Konflikt friedlich.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die halbe Stadt Aub (Awe), die zuvor den Herren von Weinsberg (Weinspergisch) gehört hat, von Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein (Konigstain) und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hat zuvor als geborene von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub erhalten. Von diesem Geschäft sind laut Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Burg und Kellerei Reichelsburg (Raigelsberg), die Hälfte von Aub (Aw), das Dorf Baldersheim (Baldershaim) und Besitzungen in Burgerroth (Burgernrot), Biberehren (Biberehrn), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Geykonigshoven), Lipprichhausen (Liprichshausen), Buch, Niedersteinach (Buchstainach; fälschlicherweise zusammengeschrieben), Gelchsheim (Gulichshaim), Euerhausen (Eurhausen), Langensteinach (Langen Stainach), Freudenbach (Fraidenbach), Frickenhausen (Frikenhausen), die Deutschordenskommende Würzburg (Teuschhaus zu W.), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Goßmannsdorf (Goßmansdorf), geistliche und weltliche Lehen sowie Mergentheim (Mergethaim).
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Diese Nutzungen und Gefälle verkauft Frau Katharina, Gräfin von Königstein, geborene von Weinsberg, (frau Catherin Grävin von Kvnigstain, geborne von Weinsperg) zusammen mit dem Amt Bischof Konrad von Thüngen. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Burg Reichelsburg (Raigelberg schlos), Aub zur Hälfte (Aw halb), Baldersheim (Baldershaim), Burgerroth (Burgerrodt), Bieberehren (Biberehren), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Konigshoffen), Lipprichshausen (Lipprichhausen), Niedersteinach (Bachstainach), Gülchsheim (Gülchshaim), Langensteinach (Langenstainach), Freudenbach (Fraittenbach), Frickenhausen am Main (Frickenhausen), Goßmannsdorf am Main (Gossmannsdorff), Bad Mergentheim (Mergethaim), das Kloster Schöntal (Schöntal Closter), die Deutschordenskommende in Würzburg (Deutschhauss zu W), sowie die Landvogtei in Schwaben (die Landvogtei in Schwaben), das Kämmereramt des Herzogs von Laubenberg (Camerambt des hertzogen von Laubenbergk), Neuenstadt am Kocher (Neustatt am Kocher) und die Herrschaft Weinsberg (Weinsperg die Herschafft).
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.