Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Philipp der Ältere von Weinsberg (Philip der Eltere von Weinsperg) gibt seine Hälfte an der Stadt Aub (Awe) mit der Vogtei über die Dörfer Gaukönigshofen (Gaikonigshofen), Tauberrettersheim (Rettershaim an der Tauber), Klingen (Klingen) und Stalldorf (Staldorf) Bischof Rudolf von Scherenberg als Lehen. Dieses Lehen muss der Bischof aber an die Söhne und Töchter von Philipp von Weinsberg vergeben.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Der würzburgische Schäfer in Klingen (Clingen) hat das Recht, seine Schafe auf die Gemarkung Neubrunn (Neuebrunen) zu treiben. Davon ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Buch (Buch weiler), Biberehren (Biberehrn), Burgerroth (Burgenrodt), Baldersheim (Baldershaim), Gelchsheim (Gulichsheim) und Aub (Aw).
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die halbe Stadt Aub (Awe), die zuvor den Herren von Weinsberg (Weinspergisch) gehört hat, von Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein (Konigstain) und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hat zuvor als geborene von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub erhalten. Von diesem Geschäft sind laut Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Burg und Kellerei Reichelsburg (Raigelsberg), die Hälfte von Aub (Aw), das Dorf Baldersheim (Baldershaim) und Besitzungen in Burgerroth (Burgernrot), Biberehren (Biberehrn), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Geykonigshoven), Lipprichhausen (Liprichshausen), Buch, Niedersteinach (Buchstainach; fälschlicherweise zusammengeschrieben), Gelchsheim (Gulichshaim), Euerhausen (Eurhausen), Langensteinach (Langen Stainach), Freudenbach (Fraidenbach), Frickenhausen (Frikenhausen), die Deutschordenskommende Würzburg (Teuschhaus zu W.), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Goßmannsdorf (Goßmansdorf), geistliche und weltliche Lehen sowie Mergentheim (Mergethaim).
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Diese Nutzungen und Gefälle verkauft Frau Katharina, Gräfin von Königstein, geborene von Weinsberg, (frau Catherin Grävin von Kvnigstain, geborne von Weinsperg) zusammen mit dem Amt Bischof Konrad von Thüngen. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Burg Reichelsburg (Raigelberg schlos), Aub zur Hälfte (Aw halb), Baldersheim (Baldershaim), Burgerroth (Burgerrodt), Bieberehren (Biberehren), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Konigshoffen), Lipprichshausen (Lipprichhausen), Niedersteinach (Bachstainach), Gülchsheim (Gülchshaim), Langensteinach (Langenstainach), Freudenbach (Fraittenbach), Frickenhausen am Main (Frickenhausen), Goßmannsdorf am Main (Gossmannsdorff), Bad Mergentheim (Mergethaim), das Kloster Schöntal (Schöntal Closter), die Deutschordenskommende in Würzburg (Deutschhauss zu W), sowie die Landvogtei in Schwaben (die Landvogtei in Schwaben), das Kämmereramt des Herzogs von Laubenberg (Camerambt des hertzogen von Laubenbergk), Neuenstadt am Kocher (Neustatt am Kocher) und die Herrschaft Weinsberg (Weinsperg die Herschafft).