Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Herr Heinrich von Boxberg (her Hainrich von Bocksberg) trägt Bischof Otto von Lobdeburg und dem Stift verschiedene Güter in Eiersheim (Egirshaim) als Lehen auf. Bei diesen Gütern handelt es sich um Schloß Boxberg (Boxberg schlos), Osterburken (Burgkhaim), Bieringen (Biringen), Grünsfeld (grufeld), Waldmannshofen (Wanershoffen).
Auf welche Weise die Schäfer der Herren von Rosenberg (Rosenberg) ihre Schafe nach Waldmannshofen (Waltmannshoven) und Reinsbronn (Reuebrunnen) treiben sollen, steht im Liber 1 contractuum Conradi fol. 186 u. 187.
Albrecht von Rosenberg und die Brüder Philipp, Jakob, Konrad und Johann Charing von Rosenberg (Albrecht von Rosenberg, vnd philips, Jacob, Conrath, vnd hans corig von Rosenberg) und Waldmannshofen (Waldmanshouen) sowie die Untertanen zu Hohenstadt (hoenstatt), Rosenberg und Herdland einigen sich über den Schaftrieb zu Lauda (lauda). Die Abmachung gilt für die Schäfereien aller Beteiligter, und auch wenn sich die Schäfereien vergrößern. Es wird festgelegt, dass alle Parteien auf ihrem Gebiet bleiben und keiner Schafe in bestimmten Gebieten der Mark Hohenstadt treiben soll. Mit anderen Belangen des Schaftriebs wird es gehalten wie es seit langem üblich ist.