Haßberge (Hasberg) ist ein Wald zwischen Haßfurt (Hasfurt), Seßlach (Sesslach) und Königshofen (Kunigshofen). Er gehört mit Grund, Boden und Wildbann dem Stift Würzburg, aber die alten Herren haben etlichen angrenzenden Schlössern, Städten und Dörfern gestattet, daraus Holz zu holen. Diese Berechtigten sind bei der Kammer verzeichnet. Die Truchsesse zu Wetzhausen sind Förster.
Frickenhausen am Main (Frickenhausen am Main) gehörte einst Graf Adelwert von Babenberg (Grave Adelwert zu Babenberg). Als dieser sich jedoch gegen König Ludwig das Kind erhebt, wird er im Schloss Theres (zu Tharris im schloss), das nun ein Kloster ist, von den Fürsten abgeurteilt und verliert zusammen mit seinem Bruder Heinrich alle Güter, die an den König zurückfallen. Dieser schenkt Frickenhausen Bischof Rudolf und seinem Stift Würzburg.
Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Die Truchsessen von Wetzhausen und die Bürger von Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) geraten in einen Konflikt wegen des Gehölzes, werden aber durch Bischof Lorenz von Bibra wieder miteinander vertragen. Drei Jahre später kommt es erneut zwischen den Truchsessen, die das Forstamt vom Stift als Mannlehen empfangen haben, und den Bürgern von Königshofen zu einem Konflikt wegen Pfändung und bies. Sie werden erneut durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Der Haubach See (Haubach) liegt bei Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) und fällt in die Zuständigkeit des Stifts Würzburg. Der Dechant und das Kapitel des Stifts zu Schmalkalden beanspruchen den Zehnt für sich. Mit der Bewilligung von Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) verträgt sich Bischof Konrad von Thüngen mit ihnen und gibt ihnen 140 Gulden für ihre Forderungen.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Johann von Ostheim (hans von Osthaim) als Stellvertreter von Margaretha von Bastheim (Margaretha von Basthaim), Valentin von Merlau (Valtin von Merlaw) und sein Bruder, der Schultheiß zu Fulda Heinrich von Merlau (Haintz Merlaw) sowie Achatz von Eich (Achatz von Eich) als Vormund des Franz von Griechskuchen (Frantz von Griechskuchen), die Brüder Johann, Georg und Christoph Groß von Christan zu Swarendorff (Hans Jorg vnd Christoff die grossen von Cristans), Wolf von Fulbach zu Elensdorff (Wolff von Fulbach) und Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd hartung vom Stain zu Osthaimb) schreiben an Bischof Konrad von Bibra. Philipp von Herbilstatt (Philip von Herbilstat) hinterlässt 100 Gulden Zins von 2000 Gulden in Gold auf der Steuer zu Würzburg (Wertzb) und 50 Gulden Zins von 1000 Gulden Hauptsumme auf der Steuer zu Königshofen im Grabfeld (Konigshouen In grabfeldt). Die 2000 Gulden samt der 100 Gulden Zins sollen zum zweiten Teil an Valentin und Heinrich von Merlau und zum dritten Teil an Wolf von Fulbach und Moritz und Hartung von Stein gehen. Die 1000 Gulden samt 50 Gulden Zins gehen an Margaretha von Bastheim. Die übrigen Erben verzichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlässt für 150 Gulden die ganze Gemeinde zu Lauda (Lauden) aus ihrer Leibeigenschaft. Der spätere Schreiber nennt außerdem weitere befreite Leibeigene aus dem Amt Lauda und verweist auf die entsprechenden Stellen im Liber diversarum formarum Conradi 2: Wolf Steinbach (Steinbach) aus Lauda (Lauden): f. 16; Stefan Eilham (Eilham) aus Lauda: f. 16; Wolf Hebensteit (Hebenstreit) aus Lauda: f. 16; Katharina Schnur (Schnurin) aus Königshofen: f. 17 (Der Name ist durchgestrichen); Elisabeth Taube (Taube): f. 17 (Der Name ist durchgestrichen; Barbara Geiling (Gayling): f. 17; Katharina Eckhart (Eckhartin) aus Lauda: f. 17; Lorenz Schnur (Schnur) aus Grünsfeld (Grunsfeldt): f. 39; Bastian Neckermann (Neckerman, der Name ist durchgestrichen); Klaus Hartmann (Hartmann) aus Markelsheim (Marckelshaim): f. 59; Lorenz Hein (Hein) aus Lauda: f. 86; Anna Baunach (Baunachin) aus Helmstadt (Helmstatt): f. 110; Johann Eirich (Hans Eyrich) aus Lauda: f. 135; Fritz Baurig (Buwrig) aus Bischofshofen (Bischovshoven): f. 187, und Anna Klinglein (Clinglain) aus Distelhausen (Distelhausen): f. 228.
Ebenso erneuert Bischof Friedrich von Wirsberg das Mandat für Ebern, Königshofen Mellrichstadt, Volkach und Gerolzhofen, das Bischof Melchior 1559 veröffentlichte. Darin wird bestimmt, dass in den Dörfern und Ortschaften, die zu den oben genannten Ämtern gehören, niemand Rohleder außerhalb der offenen Märkte zum verkauft anbieten darf.