Bischof Johann von Brunn schlägt ein Pfund Heller für einen Rheinischen Gulden an, obgleich er dazu schreibt, dass ein Pfund Heller etwas mehr Wert ist als ein Rheinischer Gulden.
Ebenso erneuert Bischof Friedrich von Wirsberg das Mandat für Ebern, Königshofen Mellrichstadt, Volkach und Gerolzhofen, das Bischof Melchior 1559 veröffentlichte. Darin wird bestimmt, dass in den Dörfern und Ortschaften, die zu den oben genannten Ämtern gehören, niemand Rohleder außerhalb der offenen Märkte zum verkauft anbieten darf.