Konrad von Uffenheim (Contz von Vffenkhaim) erhält vom Stift Würzbug den Hof Hausen bei Helmstadt (Helbingstat) mit seinen Zubehörungen als Lehen.
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Johann III. von Wertheim 4000 Gulden, die mit jährlich 200 Gulden zu verzinsen sind. Dafür erhält der Bischof als Pfandschaft die Dörfer Bettingen (Bettingen) und Helmstadt (Helbingstat). Das Domkapitel übernimmt für zwei Jahre anstelle von Graf Johann die Zinsen.
Graf Johann von Wertheim (Hanns von Werthaim) empfängt 4000 Gulden Kaufgeld von Bischof Rudolf von Scherenberg und verschreibt ihm im Gegenzug jährliche 200 Gulden auf den Dörfern Helmstadt (Helbingstadt) und Bettingen (Bettingen).
Graf Johann III. von Wertheim erhält bezüglich der jährlichchen Zinsen von 200 Gulden für die geliehenen 4000 Gulden eine Quittung von Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlässt für 150 Gulden die ganze Gemeinde zu Lauda (Lauden) aus ihrer Leibeigenschaft. Der spätere Schreiber nennt außerdem weitere befreite Leibeigene aus dem Amt Lauda und verweist auf die entsprechenden Stellen im Liber diversarum formarum Conradi 2: Wolf Steinbach (Steinbach) aus Lauda (Lauden): f. 16; Stefan Eilham (Eilham) aus Lauda: f. 16; Wolf Hebensteit (Hebenstreit) aus Lauda: f. 16; Katharina Schnur (Schnurin) aus Königshofen: f. 17 (Der Name ist durchgestrichen); Elisabeth Taube (Taube): f. 17 (Der Name ist durchgestrichen; Barbara Geiling (Gayling): f. 17; Katharina Eckhart (Eckhartin) aus Lauda: f. 17; Lorenz Schnur (Schnur) aus Grünsfeld (Grunsfeldt): f. 39; Bastian Neckermann (Neckerman, der Name ist durchgestrichen); Klaus Hartmann (Hartmann) aus Markelsheim (Marckelshaim): f. 59; Lorenz Hein (Hein) aus Lauda: f. 86; Anna Baunach (Baunachin) aus Helmstadt (Helmstatt): f. 110; Johann Eirich (Hans Eyrich) aus Lauda: f. 135; Fritz Baurig (Buwrig) aus Bischofshofen (Bischovshoven): f. 187, und Anna Klinglein (Clinglain) aus Distelhausen (Distelhausen): f. 228.
Die 4000 Gulden, welche die Grafen von Wertheim dem Hochstift schulden, werden abgelöst, worüber Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt eine Quittung ausstellt.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt Graf Ludwig von Stolberg mit den Brüdern Konrad, Heinrich und Georg von Castell. Graf Ludwig soll sich nicht am Zwölftel der Grafen von Castell an Schloss und Herrschaft Breuberg (Breuberg), am Erbachischen Teil und am Sechstel am Dorf Remlingen (Remblingen), weswegen sich auch Herzog Christoph von Württemberg mit den Grafen von Erbach verglichen hat, vergreifen. Außerdem soll Graf Ludwig den drei Grafen von Castell ihre Herrengült von 800 Gulden, die sie als Sechstel an den Gesamteinnahmen der Grafschaft Wertheim (Werthaim) geerbt haben, bis zum 13. November zustellen, ebenso die Dörfer Billungshausen (Billingshausen), Ober- und Unteraltertheim (Ober und Nider Alterthaim) sowie ein Achtel an Goßmannsdorf (Gossmansdorff) mit allen dazugehörigen Gütern und Gefällen, auch das Jagdrecht außerhalb des hohen Wildbanns, wie es die Grafschaft Wertheim innegehabt hat. Jedes Dorf soll jedoch weiterhin zu seiner bisherigen Zent gehören und Graf Ludwig soll den Brüdern von Castell 500 Gulden von den Nutzrechten dieser Dörfer gewähren. Falls aber Bischof Friedrich dem Anspruch derer von Castell auf 600 bis 800 Gulden nachkommt, soll Graf Ludwig von Königstein den Grafen von Castell zwei Holzmühlen bei Remlingen und deren Nutzrechte sowie die Einnahmen aus den jährlichen Nutzrechten der genannten Dörfer, die über 500 Gulden hinausgehen, ohne Abzug der 200 Gulden zustellen. Falls etwas zu der verkündeten Summe von 200 Gulden fehlen sollte, soll Graf Ludwig dies bis Neujahr in Würzburg mit einem Gulden Zins auf 30 Gulden nachbezahlen oder den Grafen von Castell die Orte Bettingen (Bettingen) und Lindelbach (Lindelbach) verpfänden. Falls die Ablösung nicht innerhalb von zehn Jahren geschieht, verfällt das Recht darauf. Über 200 Gulden hinausgehende Einnahmen aus den Nutzrechten dieser beiden Dörfer sollen die Grafen von Castell Graf Ludwig aus anderen eigenen Einnahmen erstatten. Falls Graf Ludwig die Ablösung ankündigt, aber nicht rechtzeitig vollzieht, soll er den Grafen von Castell Strafzinsen zahlen und trotzdem die Ablösung noch vornehmen dürfen. Er soll außerdem die Dörfer Ober- und Unteraltertheim innerhalb eines Jahres von den Geiern ablösen, ohne dabei die Grafen von Castell mit dieser noch von Wertheim vorgenommenen Verpfändung finanziell zu belasten. Die Grafen von Castell sollen im Gegenzug auf ihre Ansprüche an einem Zwölftel der Herrschaft Breuberg (Brewberg), dem Königsteiner Teil (Konigstainischen oder Epstainischen thail), der Pfandsumme, alle Forderungen gegenüber Wertheim, 2000 Gulden aus dem Limpurgischen vertrag, Forderungen gegenüber den Dörfern Uettingen (Utingen) und Helmstadt (Helmstatt), die mit Lehen und Eigenleuten zu der Grafschaft Wertheim gehören, auch alle vorigen Forderungen urkundlich verzichten. In der Folge werden die Grafen von Castell mit Bewilligung des Domkapitels mit den Dörfern Billingshausen, Ober- und Unteraltertheim belehnt, dagegen leistet Graf Ludwig dem Hochstift nach Annahme der wertheimischen Lehen an anderer Stelle Ersatz.