Konrad von Uffenheim (Contz von Vffenkhaim) erhält vom Stift Würzbug den Hof Hausen bei Helmstadt (Helbingstat) mit seinen Zubehörungen als Lehen.
Neuenburg (Neuenbürg) ist ein Schloss, das über dem Kloster Triefenstein (Triefenstain) liegt. Dieses ist zusammen mit etlichen zugehörigen Gütern Eigentum des Hochstifts Würzburg. Bischof Johann von Egloffstein bewilligt dem Propst Konrad (Conrat), das Schloss für das Kloster von Heinrich Kress (Haintzen Kressen) für 510 Gulden zu kaufen. Der Bischof behält Heinrich und seinen Nachkommen jedoch den Wiederkauf vor.
Die Gebrüder Konrad (contz) und Philipp (philips) von Vackenrod ( von vackenrod) verpfänden dem Kloster Triefenstein (Triffenstein) 28 Pfennig Zinsen auf Röttbach (Ratbach). Ihnen ist die Wiederlösung der Mühle am Krombach (Cranhbauh), sowie der Zins auf Röttbach vorbehalten.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Michael II. von Wertheim schließen einen Vertrag bezüglich der Leibeigenen des Domkapitels, der Stifte, der Klöster und der Spitäler, die sich im Gebiet des Grafen von Wertheim befinden. Auch betrifft dieser Vertrag die Leibeigenen des Wertheimers, die sich in den Orten der oben genannten Herren befinden. Die Leibeigenen sollen zu der Obrigkeit gehören, in dessen Gebiet sie sich befinden. Ausgenommen sind die Leibeigenen in Michelrieth (Michelriet) und Oberwittbach (Obern Widtbach) sowie die Leibeigenen des Kloster Triefensteins (cloester Trieffenstain). Weder Würzburg noch Wertheim sollen in dem Gebiet des anderen Leibeigene besitzen. Ferner wird eine Summe festgesetzt, für welche die Leibeigenen des jeweils anderen abgekauft werden müssen, wenn einer der Parteien einen neuen Ort erwirbt, in dem solche Leibeigene wohnen. Von späterer Hand sind Zent Remlingen (Remlingen Zent), Rothenfels (Rottenvels) und Homburg (Hoenburgk) nachgetragen.