Die Gebrüder Konrad (contz) und Philipp (philips) von Vackenrod ( von vackenrod) verpfänden dem Kloster Triefenstein (Triffenstein) 28 Pfennig Zinsen auf Röttbach (Ratbach). Ihnen ist die Wiederlösung der Mühle am Krombach (Cranhbauh), sowie der Zins auf Röttbach vorbehalten.
Bischof Konrad von Bibra gestattet Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstein zum Beyersferg) aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, einen Fischkasten. Diesen darf er auch im Röttbach (Rörrach), in dem gemeinen Garten Seßlachs (seslach) benutzen.