Am Rittertag zu Schweinfurt lässt Bischof Konrad von Thüngen durch seinen Kanzler Johann von Lichtenstein (Hansen von lichtenstein) eine Werbung an die dem Hochstift Würzburg zugehörigen Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgehen. Die Werbung hat folgenden Inhalt: Sollte einer Person bei den Verhandlungen an diesem Tag ein Nachteil entstehen, kann diese sich an den Bischof wenden und mit ihm verhandeln. Wird jedoch etwas beschlossen, das gegen das Althergekommene spricht, möchte der Bischof die Versammelten an die Vereinbarungen erinnern, die diese mit seinen Vorgängern geschlossen haben. Er möchte die Ritterschaft auch darauf hinweisen, dass sie dem selben Hochstift angehören und nichts beschließen sollen, was diesem schaden würde. Bei Zweifeln an seinen Aussagen verweist er sie an Althergekommenes und alte Verträge.
Johann von Lichtenstein (Hanns von Liechtenstain) beginnt den Turm zu Geiersberg abzureißen, woraufhin Bischof Konrad von Thüngen ihm schreibt, dass der Turm Eigentum des Stifts sei und er deshalb den Turm nicht abreißen dürfe. Die Antwort Johanns auf den Brief des Bischofs befindet sich laut Fries im Liber Capitularis. Zwei Jahre später muss Johann von Lichtenstein in der Kanzlei des Bischofs erscheinen und sich vor dem bischöflichen Rat dazu bekennen, dass das die Burg Geiersberg mit Grund und Boden und allen Zugehörungen das Eigentum des Stifts ist und dass es sein und seines Bruders Lehen ist.
Bischof Konrad von Bibra gestattet Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstein zum Beyersferg) aus Gnade, nicht aus Gerechtigkeit, einen Fischkasten. Diesen darf er auch im Röttbach (Rörrach), in dem gemeinen Garten Seßlachs (seslach) benutzen.