Johann von Lichtenstein (Hanns von Liechtenstain) beginnt den Turm zu Geiersberg abzureißen, woraufhin Bischof Konrad von Thüngen ihm schreibt, dass der Turm Eigentum des Stifts sei und er deshalb den Turm nicht abreißen dürfe. Die Antwort Johanns auf den Brief des Bischofs befindet sich laut Fries im Liber Capitularis. Zwei Jahre später muss Johann von Lichtenstein in der Kanzlei des Bischofs erscheinen und sich vor dem bischöflichen Rat dazu bekennen, dass das die Burg Geiersberg mit Grund und Boden und allen Zugehörungen das Eigentum des Stifts ist und dass es sein und seines Bruders Lehen ist.