Bischof Johann von Egloffstein übereignet Hans von Seldeneck (Seldeneck) den Zehnten von Nassach (Nassa), der zuvor vom Hochstift zu Lehen ging. Dieser übergibt ihn der Kartause Tückelhausen (Duckelhausen).
Das Dorf Nassach (Nassach) im Amt Rottenstein (Rottenstain) ist dem Grafen Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) versprochen. Doch durch eine Vereinbarung zwischen Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrich von Hennenberg), dem Domherren Otto von Egloffstein (Otto von Eglofstain) und Bischof Johann von Brunn, wird ihm dieses Versprechen aberkannt.
Bischof Johann von Brunn und Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (G. Wilhelmen v Hennenberg) einigen sich darauf, dass der Graf die Leibeigenen zu Nassach (Nassa) nicht mehr vor dem Gericht zu Rottenstein (Roetenstein) vertritt.
Werner von Hardheim (Werner von Harthaim) will auch Rechte an der bereits erwähnten Unteren Burg Hardheim haben und wendet sich deshalb an Bischof Rudolf von Scherenberg. Er erhält von ihm die balcckspeis, d.h. Bischof Rudolf verschreibt ihm auf Lebenszeit ein Pfand auf die Festung Marienberg und dazu jährlich 100 Pfund. Seine Ehefrau erhält Zeit ihres Lebens jährlich ein Pfund. Es wurden 30 d für ein Pfund gerechnet.