In Leutershausen (Leutershausen) haben Sigmund Voit von Salzburg (Sigmund voit von Salzburg) und der Forstmeister von Lebenhan (Lebenhaim) einen Anteil. Dem Stift gehört das Amt Rottenstein (Roetenstain).
Bischof Johann von Grumbach hat sich mit Konrad und Otto von Steinau (Contzen vnd Oten den Stainricken) bezüglich ihrer Schulden und Forderungen, welche sie auf Amt und Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) haben, vertragen. Der Bischof hat ihnen dafür 18.400 Gulden verpfändet. Die Steinrück haben das quittieren lassen und festgelegt, was mit Münzen bezahlt werden soll.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.
Zu der Stadt und dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Fränckischen Sal) gehören die Dörfer Heustreu (Haistrai), Hollstadt (Holenstat), Wülfershausen an der Saale (Wülfershausen), Unsleben (vsleuben), Burgwallbach (Waldbach), Geckenau (Gekenau), Reyersbach (Reichartsbach), Unterwaldbehrungen (Niderwaltberingen), Braidbach (Braitbach), Rödles (Rodiges), Lebenhan (Lebenhan), Windshausen (Windshausen), Hohenroth (Hohenrode), Nickersfelden (Nikersuelde), Unterebersbach (Niderenebersbach), Oberebersbach (Oberebersbach), Salz (Saltz), Strahlungen (Stralingen), Löhrieth (Lehenriet), Mühlbach (Mülbach), Herschfeld (Hersueld), Altenbrend (Brend) und Bastheim (Basthaim). Die Einwohner der Dörfer erleisten einen Huldigungseid und verrichten eine jährliche Abgabe von herthünere. Darüber gibt es einen Vertrag zwischen dem Bischof Konrad von Thüngen und den Edelleuten.