Der Hafermarkt zu Würzburg war früher bei dem Hof Gänheim (Gainhaim).
Die freie Getreidemarktsordnung zu Würzburg findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi folio 182. [Nachtragshand: Informationen zum Getreidemarkt, Bäcker, Vorkaufsrecht und Markpanir finden sich auf folio 188. Informationen zur Ausfuhr und dem Vorrat von Getreide findet sich auf folio 198. Informationen zum Preis und zur Bezahlung der Gült finden sich auf folio 157. Informationen zum Verkauf von Hafer im Hochstift finden sich auf folio 202 und 265. Die Zufuhr des Überschusses auf den Markt findet sich auf folio 148, 149, 150 und 151. Getreide verleihen, Kauf von Getreide in der gemain, freie Getreidemärkte, Festlegung eines festen Verkaufspreises, Bäcker verkaufen Getreide. Die Besichtigung von Getreide des Hochstifts und der Klöster findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi.]
Bischof Albrecht gestattet der Stadt Gerolzhofen, einen wöchentlichen Getreidemarkt (Korenmarkt) abzuhalten, der stets an einem Donnerstag stattfindet.
Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt der Stadt Gerolzhofen das Recht, einen wöchentlichen Getreidemarkt (korenmarckt) abzuhalten.
Weil der Getreidepreis im Bistum steigt, erlässt Bischof Lorenz von Bibra nach Einfuhr der Getreideernte ein Gebot für das gesamte Gebiet, dass kein Getreide aus dem Hochstift ausgeführt werden darf. Bei Verstoß wird der Gewinn des Verkaufs eingezogen und eine Strafzahlung wird fällig. Es ist allerdings gestattet, Getreide in den Städten und Märkten des Bistums zu verkaufen.
Die Bäcker der Stadt Würzburg umgehen das Gebot, dass Getreide nur auf den Märkten verkauft werden darf, indem sie am Tag des Markts den Bauern, die dafür in die Stadt kommen, entgegenlaufen und das Getreide in den Feldern, der Landwehr oder in den äußeren Stadtgebieten bereits aufkaufen. Deshalb erlässt Bischof Lorenz von Bibra ein Gebot, dass dieses Vorgehen ausdrücklich verbietet und nur den Getreideverkauf auf dem Markt gestattet, sodass alle die gleichen Chancen haben.
Bischof Konrad von Thüngen gebietet, dass niemand im Hochstift Hafer zu anderen als den marktüblichen Preisen verkaufen darf. Seine Bestände sind davon ausgenommen.
Bischof Konrad von Thüngen gewährt der Stadt Röttingen, jeden Samstag einen Getreidemarkt abzuhalten. Er bestimmt, dass jedes Amt, jede Stadt, jeder Markt, jedes Dorf, jeder Weiler und jeder Hof, die in der Umgebung ihm und seinem Stift gehören und mit Getreide handeln wollen, dies an nirgends als in der Stadt Röttingen oder anderen Stiftsorten mit einem ebenso privilegierten Freimarkt tun sollen. Am Markttag ist auf Aus- und Einfuhr kein Zoll zu bezahlen. Jeder, der dies überschreitet, ist zu strafen.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.