Fries verweist für Informationen über die Jahr- und Wochenmärkte in Gerolzhofen auf einen von ihm erstellten Eintrag einige Seiten vorher.
Bischof Albrecht gestattet der Stadt Gerolzhofen, einen wöchentlichen Getreidemarkt (Korenmarkt) abzuhalten, der stets an einem Donnerstag stattfindet.
Bischof Johann von Brunn gibt der Stadt Karlstadt (Carlstat) drei Jahrmärkte auf Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern), den Sonntag vor St. Jakob (25. Juli) und den Sonntag nach Mariä Geburt (8. September) sowie einen Wochenmarkt an jedem Samstag.
Bischof Johann von Brunn verleiht Gemünden am Main das Recht, drei Jahrmärkte, jeweils am dritten Sonntag nach Ostern, am Sonntag nach Laurentii und am Sonntag nach Michaelis, und einen Wochenmarkt, immer donnerstags, abzuhalten.
Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt der Stadt Gerolzhofen das Recht, einen wöchentlichen Getreidemarkt (korenmarckt) abzuhalten.
Bischof Rudolf erlässt ein Verbot, in dem festgelegt ist, dass kein geistlicher und kein weltlicher Einwohner Würzburgs Getreide teurer verkaufen darf als für sieben Pfund. Außerdem darf kein Getreide außerhalb der Stadt verkauft werden. Bei Verstoß ist eine Bußgeldzahlung von einem Gulden pro verkauftem Malter fällig. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Fleisch aus der Stadt auszuführen - weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg. Ausnahme hiervon bildet der Wochenmarkt: wenn dieser stattfindet ist es den Besuchern und Verkäufern gestattet, einen oder zwei wagstail auszuführen. Die Regelungen werden vom Oberrat überwacht und bei Verstößen vollzieht dieser auch die Strafe.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) drei Jahrmärkte an Mariä Lichtmess (2. Februar), Maria Magdalena (22. Juli) und St. Matthäus (21. September) sowie einen Wochenmarkt an einem jeden Montag.
Die Bäcker der Stadt Würzburg umgehen das Gebot, dass Getreide nur auf den Märkten verkauft werden darf, indem sie am Tag des Markts den Bauern, die dafür in die Stadt kommen, entgegenlaufen und das Getreide in den Feldern, der Landwehr oder in den äußeren Stadtgebieten bereits aufkaufen. Deshalb erlässt Bischof Lorenz von Bibra ein Gebot, dass dieses Vorgehen ausdrücklich verbietet und nur den Getreideverkauf auf dem Markt gestattet, sodass alle die gleichen Chancen haben.
Bischof Friedrich von Wirsberg verbietet den Verkauf von Butter und Käse zwischen den Wochen- und Freimärkten Eberns in den Ämtern Raueneck, Bramberg und Ebern.
Bischof Friedrich von Wirsberg verleiht der Stadt Gemünden am Main (die Stadt Gemünd) das Recht einen Samstagsmarkt abzuhalten. Bischof Julius Echter von Mespelbrunn bestätigt das Recht.