Bischof Rudolf erlässt ein Verbot, in dem festgelegt ist, dass kein geistlicher und kein weltlicher Einwohner Würzburgs Getreide teurer verkaufen darf als für sieben Pfund. Außerdem darf kein Getreide außerhalb der Stadt verkauft werden. Bei Verstoß ist eine Bußgeldzahlung von einem Gulden pro verkauftem Malter fällig. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Fleisch aus der Stadt auszuführen - weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg. Ausnahme hiervon bildet der Wochenmarkt: wenn dieser stattfindet ist es den Besuchern und Verkäufern gestattet, einen oder zwei wagstail auszuführen. Die Regelungen werden vom Oberrat überwacht und bei Verstößen vollzieht dieser auch die Strafe.