Bischof Konrad von Thüngen gewährt der Stadt Röttingen, jeden Samstag einen Getreidemarkt abzuhalten. Er bestimmt, dass jedes Amt, jede Stadt, jeder Markt, jedes Dorf, jeder Weiler und jeder Hof, die in der Umgebung ihm und seinem Stift gehören und mit Getreide handeln wollen, dies an nirgends als in der Stadt Röttingen oder anderen Stiftsorten mit einem ebenso privilegierten Freimarkt tun sollen. Am Markttag ist auf Aus- und Einfuhr kein Zoll zu bezahlen. Jeder, der dies überschreitet, ist zu strafen.