Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet 40 Malter Korn aus der jährlichen Korngült zu Großbardorf (Grossen Bartdorf) im Amt Wildberg und Eibstadt (Eibstat) an Betz von Schweinfurt (Sweinfurt) .
Herzog Otto von Pfalz-Mosbach (Hertzog Ot) stellt als Inhaber Laudas (Lauden) Spruch und Forderung an Mainz (Maintz), die das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischoffshaim), Rinderfeld (Rinderfelt), Distelhausen (distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), das Amt Wildberg (Wildenberg), Eberbach (Eberbach), Mosbach (Mossbach), Bergheim (Berghaim), das Schloss Strahlenberg (Stralenburg), einen nicht lesbaren Ort (Vber B9999), die Bete zu Sondernau (Sondernach bäth), den Wildbann von Trienz, das Amt Krautheim (Crauthaim), das Kloster Lorch, das Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim), Amorbach, die Herrschaft über die Brücke in Karbach (Carbach), Reyersbach (Richartbach) und Heidersbach (hainspach) betreffen. Er fordert, dass die Eigenleute aus Lauda, die in Königshofen wohnen, betefrei sind und er selbst als Zehnt ein Fastnachts- und ein Sommerhuhn bekommt.
Bischof Johann von Brunn verleiht Karl Truchsess von Rotenstein (Carln Truchsessen) und seinen Erben ein Burggut zu Mellrichstadt (Melrichstat) erblich.
In Leinach, einem Dorf im Amt Wildberg (Leinach ain dorflein im ambt Wildberg), kauft Bischof Rudolf von Scherenberg von den Truchsessen von Wetzhausen (Truchsessen) einen Hof. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls ein Burggut auf Wildberg und der Wald Lintzerzagel (Lutzertzagel holtz) betroffen.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 2500 Gulden in Form von Geld, Gütern und Reichswährung von den Brüdern Peter (pettern), Erhard (Erharten) und Johann von Truchsess von Wildberg (Hansen Truchsessen). Aufgrund dessen löst er das Amt Wildberg (wildburg) wieder von ihnen. Zudem verpfändet er ihnen auf 12 Jahre 200 Gulden jährlich. Im 13. Jahr kommen 100 Gulden auf den Saal der Gemeinde und Großwenkheim (Grossenwenckheim) hinzu. Die Gelder werden wie folgt verteilt: 163 Gulden sind für den Saal zu bezahlen, die übrigen 37 Gulden für Großwenkheim. Die Gelder müssen jährlich am Donnerstag nach Oculi bezahlt werden. Sollte jedoch der Müller des Bischofs das Geld ablösen wollen, so muss er dies vor Kathedra Petri tun.
In Leinach im Amt Wildberg verkauft Peter von Reurieth (Reuriet) etliche Güter an das Hochstift Würzburg: Den Baunachhof Baunach hove zu Wildberg, den Leinacher grundt, den Reuriether hage, Besitz in Groß- und/oder Kleinbardorf (Bartdorff) und Großeibstadt Eibstatt gros).
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Melchior verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels rechtmäßig dem Ritter Valentin von Münster (Valtin von Münster Rittern) den Anteil des Stifts an Kleineibstadt (Clain Eibstatt) im Amt Wildberg zusammen mit 13 Mannschaften Vogteigericht sowie allen Nutzungen, die Fischteiche vor Ort mit dem Nutzungsrecht. Ausgenommen davon ist nur, was der geistlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, das Landgericht, der Guldenzoll sowie die Zuständigkeit des Zentgerichts, was verschiedene Güter vor Ort betrifft. (4 hochrugen und fliessende wande an die Zent halbe gehorige). Daneben ist von dem Geschäft ausgenommen die Erbhuldigung von vier Männern, wovon drei den Adeligen unterstehen, die die Kriminalgerichtsbarkeit der Zent ausüben (zufraisten Edelleuth), und der vierte dem Spital in Königshofen im Grabfeld (spital zu Konigshofen im grabfeld). Für all diese Rechte soll Valentin von Münster 900 Gulden Bargeld geben, wofür er sie vom Hochstift als Manlehen erhält. Für die praktische Verwaltungstätigkeit soll er den Zentsaal mit einem Zentschöffen beschicken und sich an die übliche Zentverordnung halten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hansen Sipten und dessen Ehefrau Katharina (Catharinen) das Haus des ausflüchtigen Hansen Zentgraffen widtauffers bei Saal an der Saale (Sal) . Zu dem Haus gehören 20 Äcker mit je einem Feld und 12 Äcker Wiese. Der Preis dafür sind 250 Gulden. Zudem müssen sie und ihre Nachkommen sich dazu verpflichten, dem Hochstift Würzburg jährlich dreieinhalb Gulden zur Bede als Zins zu zahlen. Dazu kommen zudem ein Viertel Korn, zweieinhalb Metzen, ein Viertel Hafer und 15 Münzen neuer Pfenning als Zinsen auf den Martinstag. Dies sollen sie an das Amt Wildberg (Wildberg) abgeben und zahlen, auch, wenn das Haus verkauft oder zu Lehen empfangen wird und Handlohn davon abfällt. Dies gilt auch für die Bauern und andere Untertanen, die Behausungen bei Saal besitzen.