Bischof Melchior verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels rechtmäßig dem Ritter Valentin von Münster (Valtin von Münster Rittern) den Anteil des Stifts an Kleineibstadt (Clain Eibstatt) im Amt Wildberg zusammen mit 13 Mannschaften Vogteigericht sowie allen Nutzungen, die Fischteiche vor Ort mit dem Nutzungsrecht. Ausgenommen davon ist nur, was der geistlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, das Landgericht, der Guldenzoll sowie die Zuständigkeit des Zentgerichts, was verschiedene Güter vor Ort betrifft. (4 hochrugen und fliessende wande an die Zent halbe gehorige). Daneben ist von dem Geschäft ausgenommen die Erbhuldigung von vier Männern, wovon drei den Adeligen unterstehen, die die Kriminalgerichtsbarkeit der Zent ausüben (zufraisten Edelleuth), und der vierte dem Spital in Königshofen im Grabfeld (spital zu Konigshofen im grabfeld). Für all diese Rechte soll Valentin von Münster 900 Gulden Bargeld geben, wofür er sie vom Hochstift als Manlehen erhält. Für die praktische Verwaltungstätigkeit soll er den Zentsaal mit einem Zentschöffen beschicken und sich an die übliche Zentverordnung halten.