Zwischen Wolf von Wolfskeel (wolff wolfskel), Weiprecht (wiglosen) von Wolfskeel und Wenzel von Wolfskeel (wentzeln wolfskeln) kommt es zu Uneinigkeiten. Der Streit wird vertraglich durch Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet. Wolf von Wolfskeel übergibt darüber ein besiegeltes Revers. Dieses besagt, dass alle vorherigen Bestimmungen und Verschreibungen auch für die folgenden Nachkommen ungültig sind.
Heinrich Reiff, genannt der Jüngere (Reiff Hainrich der Jünger), wird auf seinem Weg von Würzburg (wurtzburg) nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) von dem Knecht Stefan Fuchs (knecht Steffan Fuchs) und unter Mithilfe von Wenzel von Wolfskeel (wentzel wolfskels) von seinem Pferd zu Boden gezogen, gefangen genommen und in ein Gefängnis gebracht. Seine Vettern, die Brüder Johann und Kaspar Reiff (hans vnd caspar Reiffen gebrudere) und Johann Hess (hans Heise) eilen ihm zu Hilfe. Die Angelegenheit wird geschlichtet und beide Täter erhalten temporär Absolution für ihr Verbrechen.
Der vorangegangenen Streitschlichtung folgend stellt Wenzel von Wolfskeel (wentzel wolfskel) seine Urfehde ein.
Sebastian Zoll von Ilmeiband und seine Frau Walburga (Bastian Zoln von Jlmersband vnd walpurg sein hausfraw) verkaufen sieben Morgen Holz bei Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Lorenz von Bibra. Dazu bieten sie ihm die alte Pfarrkirche von Gerchsheim (Gerichsheim) mit fünf Pfennig Zins für 8 Gulden jährlich zum Kauf an. Dies besiegelt Wenzel zu Wolfskeel (Wentzel Wolfskel).
Wenzel von Wolfskeel (Wolfskele), dessen Sohn Wenzel und ihr Verwandter Richard übertragen ihr Viertel am Dorf Eßfeld (Aisveld) als Mannlehen an Bischof Lorenz von Bibra, woraufhin dieser Richard seine Schulden in Höhe von 200 Gulden erlässt. Außerdem vergleichen sich Wenzel, Wend und Richard mit ihrem Verwandten Weiprecht bezüglich der Burg Reichenberg (Richenberg) mit dem Ergebnis, dass er ihnen sein Viertel überlässt. Auf diese Weise erhalten Wenzel, Wend und Richard die Hälfte an Eßfeld sowie den Fronhof und den Burgstall. Ihre Hälfte am Ort verkaufen sie für 1600 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Lorenz von Bibras Kauf der Hälfte des Dorfes Eßfeld von den Herren von Wolfskeel wird durch das Landgericht in Würzburg bestätigt.
Ambrosius Geyer (Ambrosius Geier) und Wenzel von Wolfskeel (wend wolfskel) werden zum Ritterkanton Odenwald (Ottenweldern) geschickt. Sie überbringen die Botschaft, dass die Ritterschaft den übergebenen Vertrag gelesen hat. Da der Bezirk jedoch groß ist und etliche benachbarte Fürsten und Kurfürsten ihre Schäden auch bezahlt haben möchten, bitten sie um einen vierzehntägigen Aufschub.