Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
Während der Amtszeit von Bischof Albrecht von Hohenlohe hat das Geschlecht von Rebstock das Gericht über die Leute, die am Eiermarkt leben, inne. Kuno von Rebstock (Kun vom Rebstock) erhält das Gericht als Lehen. Die Nachtragshand fügt folgendes hinzu: das Schloss Rottenbauer (Rottenbaur schlos) und Frickenhausen (Frikenhausen).
Ritter Dietrich von Heidingsfeld (Diterich von haidingsfelt ritter) verpfändet, mit dem Wissen und der Zustimmung von Bischof Johann von Eglosffstein, das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur) mit all dessen Zugehörungen für 560 Gulden an die Herren von Tottenheim (Tottenheim).
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Johann Voit von Salzburg (Her Hanns Vogt von Saltzburg riter) trägt über mehrere Jahre das Dorf Fuchsstadt, das Schloss Rottenbauer und einen Hof in der Gemarkung von Rottenbauer (die gedachten schlos vnd dorf sampt ainem hof in Rotenbaurer marck gelgegen) als Mannlehen von Bischof Johann von Brunn. Nun verkauft er das Lehen an den Ritter Friedrich von Wofskeel (Her Fridrich Wolfskel riter), wozu Bischof Johann von Brun seine Einwilligung gibt. Bischof Johann von Brunn belehnt ihn damit unter der Bedingung, dass das Stift Würzburg das Lehen für 800 Gulden auslösen kann, wenn er ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Außerdem behält Bischof Johann sich und seinem Stift das Öffnungsrecht vor, welches ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.