Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Johann von Wolfkeel (hans wolfskel) empfängt die Hälfte des Schlosses von Rottenbauer (schloss Rottenbaur) mit dessen Zugehörungen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Lehen. Das Schloss ist durch Johanns Vetter Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderichen wolfskelen) an den Bischof gekommen. Die Gerechtigkeit über das Schloss besitzt der Bischof.
Zwischen Wolf von Wolfskeel (wolff wolfskel), Weiprecht (wiglosen) von Wolfskeel und Wenzel von Wolfskeel (wentzeln wolfskeln) kommt es zu Uneinigkeiten. Der Streit wird vertraglich durch Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet. Wolf von Wolfskeel übergibt darüber ein besiegeltes Revers. Dieses besagt, dass alle vorherigen Bestimmungen und Verschreibungen auch für die folgenden Nachkommen ungültig sind.