Zwischen Wolf von Wolfskeel (wolff wolfskel), Weiprecht (wiglosen) von Wolfskeel und Wenzel von Wolfskeel (wentzeln wolfskeln) kommt es zu Uneinigkeiten. Der Streit wird vertraglich durch Bischof Rudolf von Scherenberg geschlichtet. Wolf von Wolfskeel übergibt darüber ein besiegeltes Revers. Dieses besagt, dass alle vorherigen Bestimmungen und Verschreibungen auch für die folgenden Nachkommen ungültig sind.
König Maximilian I. beauftragt Bischof Lorenz von Bibra, den Leuten in Goßmannsdorf, Wolf Wolfskeel (Wolf Wolfskeel) und Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel) Rechtshilfe zu leisten. Der Würzburger Bischof ist normalerweise der oberste Zentherr in Goßmannsdorf und übt die Privilegien und Rechte des Stifts aus. Für die Namen der Ganerben des Dorfs verweist Fries auf das Liber Capitularis.