Bei folgenden Häusern hat das Hochstift ein Öffnungsrecht inne: Altenstein (Altenstein), Allersheim (Awersberg), Adelsheim (Adolshaim), Allenfeld (Alfelt), Bibra (Bibra), Berlichingen (Berlichingen), Bastheim (Basthaim), Beckstein (Beechthaim), Poppenhausen (Boppenhausen), Callenberg (Callemberg), Obereuerheim (Euerheim), Schloss Kirchberg (Kirchhof), Künzelsau (Cuntzelsaw), Gersfeld (Gerichsfelt), Gelchsheim (Geulichshaim), Harthausen (Harthaim), Haina (Hain) bei Römhild (Romhilt), Herschfeld (Hernspfelt), Herbolzheim (Herboltzhaim), Hergenstadt (Hetgebaur), Hahnburg (Harnburg), Jagsthausen (Jagsthausen), Hainstadt (Heinstat), Lichtenstein (Lichtenstein), Untermaßfeld (Nidermasfelt), Oberndorf am Lech (Oberndorf), das an die Fugger (fuggerisch) abgegangen ist, Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Richelsdorf (Richhelmsdorff), Roßdorf (Rosdorff), Roßrieth (Rosrieth), Rottenbauer (Roltenbaur), Sand am Main (Sandes), Sulzbach ( Sultza), ein Kirchhof bei Schweinshaupten (Schweinshaubten der Kirchhofe), Salz (Saltzburg), Sundheim (Sunthaim am Main), Schwanberg (Schwanburg), Schloss Steckelberg (Steckelberg), Schottenstein (Schattenstein), Walchenfeld (Walchenfeld), Dörzbach (Tortzbach), Waldberg (Wallenberg), Wallbach (Walbach), Wallstadt (Walstat), Weiher (Weiers), (Wunrode), Burg Wunnenstein (Wunnenstein) und Wetzhausen (Wetzhausen). Für mehr Informationen wird auf die Lehenbücher verwiesen.
Bischof Hermann von Lobdeburg verpfändet den Hof zu Würzburg genannt Grafe Eckhart und das Schloss Rottenbauer für 120 Mark Silber an seinen Truchseß Konrad dorfen.
Während der Amtszeit von Bischof Albrecht von Hohenlohe hat das Geschlecht von Rebstock das Gericht über die Leute, die am Eiermarkt leben, inne. Kuno von Rebstock (Kun vom Rebstock) erhält das Gericht als Lehen. Die Nachtragshand fügt folgendes hinzu: das Schloss Rottenbauer (Rottenbaur schlos) und Frickenhausen (Frikenhausen).
Ritter Dietrich von Heidingsfeld (Diterich von haidingsfelt ritter) verpfändet, mit dem Wissen und der Zustimmung von Bischof Johann von Eglosffstein, das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur) mit all dessen Zugehörungen für 560 Gulden an die Herren von Tottenheim (Tottenheim).
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Johann Voit von Salzburg (Her Hanns Vogt von Saltzburg riter) trägt über mehrere Jahre das Dorf Fuchsstadt, das Schloss Rottenbauer und einen Hof in der Gemarkung von Rottenbauer (die gedachten schlos vnd dorf sampt ainem hof in Rotenbaurer marck gelgegen) als Mannlehen von Bischof Johann von Brunn. Nun verkauft er das Lehen an den Ritter Friedrich von Wofskeel (Her Fridrich Wolfskel riter), wozu Bischof Johann von Brun seine Einwilligung gibt. Bischof Johann von Brunn belehnt ihn damit unter der Bedingung, dass das Stift Würzburg das Lehen für 800 Gulden auslösen kann, wenn er ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Außerdem behält Bischof Johann sich und seinem Stift das Öffnungsrecht vor, welches ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.