Der Ort Gerbersdorf (Gerbotendorf) ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Dieses Lehen kommt an Würzburg im Tausch gegen die Pfarrei Emskirchen ( pfarhe zu Emskirchen), die nun als Eigengut zum Kloster Aura (closter zu aurau) gehört.
Die Grafen von Henneberg und das Hochstift Würzburg haben die Stadt Kissingen (Kiseck) als Lehen. Diese Stadt stellt Poppo von Henneberg-Coburg (G Bop) unter den Schutz von Bischof Berthold von Sternberg (Bertholden von Sternberg) und verbürgt sich dafür, dass dem Hochstift Würzburg dadurch kein Schaden entsteht.
Berthold von Bernheim (Berthe von Bernshaim) erhält das Lehen, das er bisher von den Herren von Frankenstein (hern zu Franckenstain) hielt, nun aus der Hand des Würzburger Bischofs und seines Stift.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Die Stadt Röttingen (Rottingen die Stat) halten die Herren von Hohenlohe als Fuldisches Lehen. Als sie sie dem Stift Würzburg verkaufen, verpflichten sich Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna, die Stadt vom fuldischen Anspruch zu lösen und geben Otto von Wolfskeel bis zur Lösung Rechte und Einkünfte an Burgen Langenburg (Langenberg) und Lichteneck (Lichteneck) sowie der Stadt Ingelfingen (Stat Ingelfingen) . Dies betrifft auch Burg und Stadt Möckmühl (Burg vnd Stat Meckmul), die in der Nähe Ingelfingens liegen, sowie alle ihren Einkünften, aber auch den Messen und Geding, wie in der Verschreibung ausdrücklich vermerkt wird.
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
In früherer Zeit hat ein Bischof zu Würzburg das Untermarschallamt verliehen und die Grafen von Henneberg zu den Obermarschallen ernannt. Die Grafen von Henneberg bitten nun darum, anstatt des Bischofs als Obermarschälle das Untermarschallamt als Lehen vergeben zu dürfen. Dem wird zugestimmt und der Ritter Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg riter) hat das Untermarschallamt als Lehen von Graf Heinrich von Henneberg ( Graue Hainrichen von Hennenberg) empfangen. Da Dietrich von Hohenberg keinen männlichen Erben hat, übergibt Graf Heinrich von Henneberg dem Ritter Johann von der Kere (Hannsen von der Kere ritere) sowie seinen Brüdern Karl (Carln), Berthold (Bertholden) und Hermann (Herman) einen besiegelten Brief, welcher den Brüdern das Untermarschallamt im Falle von Dietrichs Tod zuspricht.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (Philips von Nassau) übergibt Schloss und Stadt Möckmühl an Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg) und dieser wiederum an Graf Michael von Wertheim (Grave Michelen von Werthaim) zu. Diesem gibt Bischof Johann von Brunn schließlich das Lehen.
Bischof Konrad von Bibra übernimmt vom Stift zu Neumünster die vier Malter Korngülte samt der Lehenschaft in Kist für 60 Gulden.
Nachdem dieselbe Hälfte der Hube zu Kist auch an die Vikarei zu Neumünster (Vicarei Ommium Sanctorum zum Newenmunster) als Lehen gegangen ist und dem Besitzer jährlich vier Malter Korn zu Gült gegeben worden sind, übernimmt Bischof Konrad von Bibra die vier Malter samt der Lehenschaft für 60 Gulden.