Das Kloster Aura (Closters aura) erhält ein Viertel des Weinzehnts in Obersfeld als Zinslehen. Durch ein Tauschgeschäft mit dem Hochstift Würzburg erhält das Kloster Aura den Zehnt zu Garitz (Gahaus), der zuvor ein Mannlehen des Hochstifts war. Ein weiteres Viertel desselben Weinzehnts wird Kunigunde Selnen (Kunigund Selnen) und Simon Selnen (Simon) vom Hochstift abgekauft.
Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Oberndorf (Oberndorff), das ehemalige Lehen des Klosters Fulda (Fuldisches Lehen), das im Amt Röttlingen (ambt Rattlingen) liegt, wird durch den Abt Hermann von Buchenau (abt Herman) mit der Stadt Röttingen (Rattlingen) und den Dörfern Rettersheim (Rettershaim), Neubrunn (Neubrun) und Steinbach (Standorff) an das Hochstift Würzburg übereignet.
Reichslehen sind etliche Grafschaften, Herrschaften und Ortschaften, die das Reich zu Lehen trägt. Kaiser Karl V. bestätigt diejenigen Reichslehen, die durch Tausch- und Kaufgeschäfte an das Hochstift Würzburg kommen. Fries verweist hierzu auf das Stichwort "Lehen" (Lehen).