Bischof Johann von Brunn verschreibt die Hälfte von Dettelbach (Detelbach) und das Dorf Untereisenheim (Untereisenheim) mit den ihn eigenen Rechten dem Ritter Erkinger von Seinsheim zum Stefansberg (Erckingern von Sainshaim zum Steffansberg riter<>) für 5000 Gulden.
Johann von Grumbach schuldet dem Doktor Gregor Heimburg (doctori Gregori Haimburg) 2400 zuvor geliehene und zugeschlagene Gulden. Dafür sagt er ihm das Schloss, die Vogtei und das Amt Dettelbach (Dettelbach) mit allen Nutzungen und Rechten zu. Weiterhin das Ungeld von Iphofen (Iphofen) und den Zoll von fand. Zudem erlaubt er Heimburg, 400 weitere Gulden für den Ausbau des Schlosses zu verwenden. Sobald der Bau fertig ist, besichtigt wurde und die Rechnung beglichen ist, soll Gregor Heimburg dies mit seiner rechten Hand beschwören, aber dem Stift die Widerlösung gewähren.