Zwischen den Grafen von Eberstein und den Grafen von Vaihingen wird ein Vertrag über Prozelten (Brotselden) geschlossen. Gemeint ist entweder Stadtprozelten, die dortige Burg oder Langeprozelten.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet das Schloss Homburg an der Wern sowie das dazugehörige Amt an den Ritter Wilhelm von Rechberg (heren Wilhelmen von Rechberg riter) für 8000 Gulden und stellt ihm ein Dienstgeld aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) für 2000 Gulden an Eckhard von Crailsheim (Crailshaim) gegen einen jährlichen Zins und Amtgeld von 200 Gulden. Später wird das Amt wieder abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg sichert seinem Sekretär Johann Hobach (Hobach) jährlich 50 Gulden Dienstgeld in Dettelbach (Detelbach) und Eisenheim (Eisenshaim) zu.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.