Mechenried (Mechried) ist ein Dorf im Amt Haßfurt (Ambt Hasfurt), welches den Fuchs von Schweinshaupten (Fuchsen zu Schweinshaubten) zusteht. Dort freit Bischof Johann von Brunn für Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen Fuchsen) einen Hof. Diesen betreibt zu diesem Zeitpunkt Johann Blopart (Hanns Blopart) und leistet Dienste, den Vogt, Hafer und andere Pflichten an die Vogtei Haßfurts.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Hartwig Knot (hartwig knot ) trägt einen Halbteil des Getreide- und des Weinzehnts zu Reckertshausen (Reckershausen) als Mannlehen von Bischof Gottfried, Schenk von Limpurg. Diese werden an den Hofmeister Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchsen seinem hofmeister) verliehen. Sein Sohn Heinrich Knot (sein Son Heintz knot) und seine Ehefrau Ostara Knot (sein aufrawe ostergilt) fordern von diesem 300 Gulden für die Anerkennung der Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien. Georg Fuchs zu Schweinshaupten ist gewzungen innerhalb eines Jahres die 300 Gulden auszuzahlen, im Gegenzug bleiben ihm die Lehen erhalten.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philip Fuchs zu Sweinshaupten) fordert von Bischof Rudolf von Scherenberg die 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seinem Vater Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georg Fuchs) schuldete. Bischof Rudolf erkennt dies nicht an. Die beiden werden zu den folgenden Konditionen vertragen: Bischof Rudolf gibt Philipp Fuchs zu Schweinshaupten für diese Forderung 400 Gulden, die im mit einem jährlichen Zins von 20 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) verschrieben werden. Er gibt daraufhin alle Forderungen auf.