Bischof Johann verschreibt Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich 300 Gulden auf der Steuer, dem Ungeld und der Stadtwaage von Würzburg, 100 Gulden in Gernach (Gernach) und 63 1/3 Gulden in Sulzfeld am Main (Sultzveld am Main). Den restlichen Betrag zahlt er an Graf Georg von Henneberg, bei dem die Grafen von Castell Schulden haben.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Wilhelm und Graf Friedrich von Castell 100 Gulden und vergleicht sich mit ihnen darauf, dass er ihnen weitere 1200 Gulden leihen werde und sie ihm im Gegenzug ihr Dorf Obereisenheim als Pfand auf Wiederlösung einsetzen werden.
Im darauf folgenden Jahr bezahlt Bischof Rudolf ihnen die eben genannten 1200 Gulden auf Obereisenheim (OberEisenshaim), wogegen sie ihm nun das Dorf Obereisenheim mit allen Rechten auf Wiederlösung überschreiben.
Gemäß der Vereinbarung treten die Grafen von Castell ihre Rechte an Obereisenheim ab, nachdem sie Georg Backe (Georgen Backe) und seinen Erben überschrieben sind.
Bischof Rudolf übergibt beiden Grafen von Castell einen besiegelten Revers und versichert ihnen das Wiederlösungsrecht.
Die Grafen Wilhelm und Friedrich von Castell haben Schulden bei Michael Dichter (Diechter). Da sie diese nicht bezahlen können, geht Dichter am Landgericht des Herzogtums Franken rechtlich gegen sie vor. Markgraf Albrecht schreibt daraufhin an Bischof Rudolf von Scherenberg und bittet ihn, dass er die Rechtssache bis in die Fastenzeit verschieben möge.
Auf Anhalten von Hans Seifried (Seifrid) wird Graf Friedrich von Castell vor das kaiserliche Hofgericht in Rottweil (Rotweil) geladen. Graf Friedrich berichtet dies in einem Brief an Bischof Lorenz von Bibra und bittet diesen, ihm, da er sein Landesherr ist, von diesem Gericht abzufordern.