Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg besitzen seit einigen Jahren den Pfand von 15100 Gulden auf die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim(Bernhaim). Da sie jedoch zur Verwaltung hin und wieder zurück reiten müssen, dies merkliche Kosten mit sich bringt und zu dieser Zeit der Städtekrieg (Stetekrieg) herrscht, wodurch sie keinen Nutzen von den beiden Flecken haben, möchten sie das Pfand zurückgeben. Sie erlassen König Sigmund von Luxemburg 12000 Gulden des Pfandschillings, verlangen jedoch 3100 Gulden ausgezahlt zu bekommen.
Nach dem Tod des Johann Hund (Hannsen Hunden) fällt die Pfandschaft über Stadt und Amt Ingolstadt (Jngelstat) an die Brüder Johann und Leonhard Hund (Hanns vnd Lenhart, die hunde gebrüdere) und ihre Schwester, die Witwe des Eberhard Sturmfeder (Eberhart Sturmfeder). Ritter Georg Fischlein (Georg Fischlein) zu Heidingsfeld (Haidingsueld) kauft ihnen mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurgs diese Pfandschaft ab.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft für 400 Gulden die Behausung des Ritters Georg Fischlein (Her Georg Fischlein riter) zu Heidingsfeld (Haidingsueld).
Nach dem Tod des Ritters Georg Fischlein (Georg Fischlein) fällt die Pfandschaft an seine Tochter Anna (anna) und ihren Ehemann Reinhard von Thüngen (Rainharrt von Thungen). Reinhard streitet sich mit dem Dechant und Kapitel des Würzburger Domkapitels. Er will, dass ihm die Vogtei über das Dorf Sulzdorf (Sultzdorf) als Zubehörung des Schlosses Ingolstadt zusteht. Die Herren des Domkapitels widersprechen ihm; sie stünde ihnen zu. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen mit Bewilligung Reinhard von Thüngens einen besiegelten Brief, laut dem sie die Vogtei von den von Thüngen unbeschwert besitzen sollen. Im Gegenzug verpflichten sich Dechant und Kapitel für sich und ihre Nachfolger, Bischof Rudolf oder seine Nachfolger mit 200 Gulden an der Ablösung der Stadt und des Amtes Ingolstadt zu unterstützen.