Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Das Hochstift Würzburg kauft einen Morgen Wiese in Limbachshof von Hieronymus und Georg von Thüngen (Thungen).
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.
Die Witwe des Georg von Thüngen (Georg von Thungen) heiratet Sigmund Zobel von Giebelstadt (Sigmund Zobel). Dieser schreibt Bischof Konrad von Thüngen nach der Ablösung, dass Georg von Thüngen auch etliche Stücke besessen hat, die nicht in das Pfand gehörten.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.