Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
Der Kammermeister der Böhmischen Krone Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian von Gueten der Cron Behaim Camermaister) bezahlt dem Bürgermeister und den Räten zu Nürnberg 3100 Gulden und bringt somit die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) mit dem Wissen und der Bewillingung Königs Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) an sich und seine Erben. Im folgenen Jahr gibt der König Burian und seinem Sohn Christoph von Gutenstein (Christoffen) ein Privileg (Freiheit), dass ihnen die beiden Flecken ihr Leben lang nicht abgelöst werden sollen. Nachdem Burian mit der Zeit mehr Söhne zeugt, erneuert der König das Privileg und schließt alle Söhne ein, die Burian zu dieser Zeit hat und alle die er noch bekommt.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn gibt dem im vorherigen Eintrag genannten Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian) und seinem Sohn Christoph (Christof von Gutenstain) die Freiheit, dass die beiden im vorigen Eintrag genannten Städte Heidingsfeld und Mainbernheim denen von Gutenstein nicht abgelöst werden sollen, solange die beiden leben. Danach versichert Burian König Vladislav, dass er und seine Nachkommen die beiden Städte nicht an der Krone Böhmen ablösen werden, solange Burians Söhne leben.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) die zuvor ausgestellten Urkunden über Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernehaim) und den Pfandschilling über 3100 Gulden. Er schlägt ihm noch 6000 Schock guter Silbergroschen dazu. In der Summe macht das 19.000 Gulden. Diese Summe bestätigt er ihm auf die beiden Städte. Er gibt ihm außerdem die Freiheit, dass dies nicht abgelöst werden darf, solange ein ehelicher Nachkomme der von Gutenstein lebt. Am Martinstag 1500 fangen die Einwohner von Heidingsfeld an, das Schutzgeld von 80 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra zu zahlen. Er stellt ihnen darüber am 03.01.1501 eine Bestätigung aus.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) bestätigt Christoph von Gutenstein (Christofen von Gutenstain) die zuvor ausgestellen Briefe über Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) und gibt ihm zu den 3100 Gulden noch 6000 Schock Güter in Silbergroschen (schok gueter silbering groschen) dazu. Das sind zusammen 19000 Gulden Pfandschilling, welche er ihm und seinen Erben durch ein Privileg bestätigt. Die beiden Flecken sollen nicht von ihm, seinen Erben oder dem Inhaber der königlichen Gnadenbriefe abgelöst werden, solange die von Gutenstein einen legitimen Nachfolger haben (so lange ainer von Guetenstain redich vnd ehelich geboren im leben sein).
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) erhält weitere 13.000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verpfändet ihm im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit allen Zubehörungen und Rechten, die er vom Königreich Böhmen verliehen bekommen hat. Die 13.000 Gulden und die vorher geliehenen 6000 Gulden machen 19.000 Gulden. Das ganze geschieht mit dem Vorbehalt der Wiederlösung auch nach dem Tod Bischofs Lorenz. König Vladislav II. von Böhmen bestätigt den Vorgang.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.