Leiste (Leiste), ein Feldstück hinter der Festung Marienberg, ist ein Lehen der Grafschaft Castell. Es wird Jakob Reuchlin (Reuchlin) vom Hochstift Würzburg abgekauft.
Die Grafen von Castell tragen das Schenkenamt als Mannlehen des Würzburger Bischofs. Fries verweist für die Zugehörungen und die Art, wie das Schenkenamt empfangen wird, sowie die Unterschenken und deren von Castell empfangene Lehen auf die Wörter ambt und schenckenambt.
Immer wenn das Hochstift Würzburg seine Steuern zum Unterhalt des Reichskammergerichts sowie die sogenannte Türkenhilfe leistet, sind damit die fälligen Beiträge der Herrschafft Reichelsburg (Raigelberg) und der Grafen von Castell ebenfalls abgegolten.
Die Grafen von Castell und Henneberg bekennen, dass sie der Gerichtsbarkeit des Würzburger Bischofs unterliegen und dieser Folge leisten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Rudolf von Wertheim (Graf Rudolf von Wertheim), der den Dechant vertritt, übergeben einen Brief. Sie beschließen, den von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Rieneck (Rineck), Castell (Castel) und Bickenbach (Bickenbach) um ihrer Freundschaft willen einen Datz auf ihre armen Leute zu bewilligen.
Es existiert ein Vergleich zwischen dem Hochstift Würzburg und den Grafen von Castell auf der einen und den Escherich zu Volkach (Escherichen zu Volkach)
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.
Das Hochstift Würzburg zahlt für die Grafen von Castell zum Unterhalt des Reichskammergerichts 3 ½ Gulden (wobei ein Gulden 16 Batzen gilt), und für die sogenannte Türkenhilfe einen Gulden. Dies geschieht von 1525 bis 1546, aber der Schreiber kann für die Zeit danach keine Unterlagen finden. Er verweist für mögliche Unterlagen für die Zeit vor dem Bauernkrieg auf die reichsbuchere.