In Escherndorf, einem Dorf im Amt Prosselsheim (Escherichsdorf. Ain Dorf im Ambt Brassoldshaim (Einfügung sunst gemainiglich Eschersdorf genannt)) verschreibt das Hochstift dem Ritter Eberhard Fuchs von Dornheim (hern Eberharten Fuchsen von Dornhaim riter) auf den Gefällen des Dorfs 6 Pfund Heller jährlich. Damit soll eine Hauptsumme 20 Pfund Heller abgelöst werden, die Eberhard Fuchs von Dornheim im Dienst des Hochstifts als Verlust von Pferden entstand.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt die jährliche Bede des Dorfs Escherndorfs von 100 Gulden Jakob und Lamprecht von Seckendorff-Rinhofen (Jacoben vnd Lamprechten von Seckendorf Rinhofen) für eine Hauptsumme on 2000 Gulden, die zuvor auf Schwarzach verschrieben war.
Nach dem Tod Jakobs von Seckendorf-Rinhofen fällt das Pfand von 100 Gulden jährlich auf der Bede von Escherndorf an Brigitte von Aufseß (Brigiten von Aufsas) und ihre Erben. Bischof Rudolf gibt ihnen eine neue Pfandurkunde.
Bischof Rudolf verträgt die Einwohner von Escherndorf mit denen von Untereisenheim, mit denen sie wegen des Steinbruchs am Rötelberg (Stainburchs am Rotelberg) im Streit liegen.
Auf dem Rötelberg bei Untereisenheim wird ein Steinbruch eingerichtet, in dem man Rotsandstein von hoher Qualität bricht. Aufgrund eines Unwetters entsteht den Bewohnern von Eschendorf durch diesen Steinbruch allerdings ein großer Schaden, weswegen Bischof Rudolf sie von der Bede freispricht.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.