Farh
14.09.1471
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Exzerpt:
Nach ir beder dotlicher abgang, kame solche vertzinsung vf egedachten Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen, dieselben bede eheleute, verkaufften hernach die 100 fl bete zu Farhe, dem Probste, Dechant vnd Capitel des stiffts haug fur 1000 fl, vnd liessen die itzgedachten heren zu Haug den Inwoneren zu Farhe an der jarlichen bete 40 fl nach, vnd namen mit mer des jars dan 60 fl, zogen aber solche bete fur aigen ein, vnd wolten dem stifft Wirtzburg kainer widerlosung daruf gestaten, dargegen sagt (durchgestrichen: allegiert) B. Rudolf das angeregte alienation der bete zu Farh on wissen vnd wollen des Domcapitels beschehn, vnd deshalben on crafft vnd wirkung were, (durchgestrichen: darumb er begerte) und begert darumb, das der stifft haug ime die gemelten bete zu Farh on entgelt gutlich wieder volgen lassen wollte, dan wa das nit beschehe, muste er si derwegen mit recht beclagen, vnd ob ime ainiger chosten daruf lauffen, des gedechte er sich an inen auch zuerholen, aber die heren des Stiffts Haug wollten sich mit ime als irem Landsfursten nit einlassen sunder baten darfur, vnd wurde die sache durch vnterhandlung vertragen dermaßen, das die inwonere zu Farhe (bis die gantz bete wider an den stifft gelost wurde) jherlich 80 fl zu bete geben, davon der halbtail bischofe Rudolfen vnd (durchgestrichen: dem) seinem stiffte, vnd der ander halbtail den Capitel zu Haug ertrichten werden solte, doch mit dem gedinge, wan er b. Rudolf oder seine nachkomen dem gedachten Capitel 700 hinausgeben wurden, das alsdan die gantzen bete, nemlich 100fl. Dem Stiffte hinfur allain volkomenlich, wie vor alter herkomen, entricht werden, und die heren von hauf an berurter bete ferner gar nichts mer haben sollten, das also von bedentailen angenomen vnd bewilligt, vnd haben die Hauger hern ime b. Rudolfen des iren besigelten Revers vbergeben. Actum am Sambstag Exaltationis Crucis anno 1471. iuxta in primo Rudolfi fo. 231.
Vnd (löst) hat gedachter B. Rudolf volgener Zeit soliche bete wider an stiffte (gelost).
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 220r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 1 contractuum Rudolfi f. 231
Digitalisat: