Einst haben die Grafen von Eberstein (Eberstain) den Ort Unterbalbach (Unterbalbach an der Tauber gelegen im ampt Lauden) als Lehen des Hochstifts Würzburg getragen. Nach dem Tod des Grafen Poppo von Eberstein verleiht der Würzburger Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg den Ort an Graf Gottfried von Hohenlohe.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 2: 1311-1350, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1901.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenloh) verkauft dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfelt) und besiegelt die Übereignung mit Mund, Hand und Halm.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.