Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verlängert die Bündnisse seines Vorgängers Johann von Grumbach vom 21./23. Mai 1460 bzw. vom 06. Januar 1465 mit Bayern und der Pfalz auf Lebenszeit.
Über die Auseinandersetzungen (irrungen) zwischen den Bischöfen von Würzburg und den Herzögen von Bayern finden sich in der Hohen Registratur Einträge unter dem Stichwort Ainigung.
Die Herren von Hohenlohe kommen in den Besitz der Städte und Schlösser Lauda (Lauden) und Jagstberg (Jagsberg). Lorenz Fries vermutet, dass eine Heirat dafür verantwortlich ist. Zwischen Wilhelm IV., Herzog von Bayern (Hertzog Wilhelmen von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen liegt eine Rechtfertigung vor. Die Herren von Hohenlohe verkaufen jene dann an das Hochstift Würzburg. Wie das Schloss und die Stadt Lauda dann aber an die Herzöge von Bayern gefallen sind, kann Lorenz Fries nicht anhand der Akten der bischöflichen Kanzlei belegen.
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).