Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.