Mainberg Schlos vnd ambt
1519-1540
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) macht zu Lebzeit und Regierung Bischof Konrads von Thüngen merklich große Schulden, weshalb er einen großen Teil seiner Herrschaft, nämlich Schloss und Amt Mainberg, verkaufen muss, um noch mehr Schulden zu vermeiden und seine Gläubiger zufrieden zu stellen. Da für den Kauf niemand mehr geeignet ist als der Bischof von Würzburg schickt er einen Diener, Andreas von der Kere (Endresen von der Kere) genannt, unter dem Vorwand einer anderen Werbung zum oben genannten Bischof Konrad von Thüngen nach Würzburg. Nach der Verrichtung seiner Werbung berichtet er dem Bischof für sich selbst und als Befehl, dass Graf Wilhelm auf Grund seiner Schulden dazu gezwungen und entschlossen ist das Schloss und Amt Mainberg zu verkaufen. Es finden sich auch Andere, die das Schloss und Amt kaufen wollen, doch er wünscht dem Hochstift Würzburg und der Ritterschaft keine solchen Nachbarn, falls diese den Kauf für sich gewinnen sollten. Auf Grund dessen möchte er lieber, dass das Hochstift den Kauf tätigt, bevor es die Anderen tun.
Exzerpt:
Graue Wilhelm von Hennenberg kame bei leben vnd regirung B. Conraten von Thungen in mergkliche groesse wachende schulde, also das er zu verhütung noch vnträglicheren schadens, getrungen warde, ain tapfer stüke seiner herschaft zu uerkauffen vnd die glaubigere damit zu friden zustellen nemlich schloss vnd ambt Mainberg. Dieweil er aber das solchs antzunemen niemant gelegener ware, dann dem Stift W. fertigt er ainen seinen diener Endresen von der Kere genant, vnder der gestalt ainer anderen werbung zu obgedachtem B Conraten gein W. der brachte nach verrichtung seiner sch[unleserlich] werbung, ime B. Conraten gleich als für sich selbs vnd auserhalb entpfangen beuelhs an, das Graue Wilhelm von wegen der
obligenden schulden, getrungen vnd entschlossen were schloss vnd ambt Marinberg zuuerkaufen das sich auch alberait etliche gefunden heten, die darnach stünden, aber dem Stiffte W. vnd der gemainen Riterschaft nit so gar gewunschte nachbauren sein würden, wa es anders fürgang gewinnen solte. Gleichwol were noch zurtzeit nichts sünderlichs noch entlichs darin gehandelt, vnd mainet er
Endres, das bemelte schloss vnd ambt Mainberg seinen f.g. aus allerlei vrsachen, zuuörderst aber gremige nachbauerschaft zuuermeiden, an den Stifft W. in des mite die gelegen were zubringen, am gelegensten sein möchte, wa er auch wiste, das seinen f. g. vnd irem stiffte darin zu gefallen gedienet wurden wolte er solchs zum besten zufurderen kain vleiss, muth noch arb[unleserlich] sparen, verhöffte auch vor anderen etwas aus zurichten.
Kommentar:
Aufgrund einer fehlenden Zeitangabe wurde diese anhand der Amtszeit des Bischofs festgemacht.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 66v, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: