Gemel Hasen
12.10.1546
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.
Exzerpt:
Gemel Hasen. Vögte zu Mainberg wie Anno 1546 den 12ten Octobris demselben B. Melchior vrthatlich verkhaufft hatt beede behausungen scheurn stallungen Hoffrath sampt garten wisflecken, wein und krautgarten Auch etzlich Hausrath, so alles Endressen von der Kere gewest, zu Mainberg in dorff vnd Markung gelegen, und im Kauffbrief austrucklich benant, Nemblich des stiffts behausung vnd hauswohnunge vnd dem schloss Mainberg Jhenseits der Marbach sampt ihren hofraithen scheunen stallungen vnd den garten hinden daran mit aller zu vnd eingehorungen sovil das Jetzo mit mauern zeunen vnd gedult vmfangen , auch darinnen ain kalter mit ihrer zugehorungen ,
3 Vass vff zehen fuder habernde, 2 disch deren ainer beschlagen, ainer vertzinten beschlagen grissbehalt drey spanbeth, 2 alten kuchenbeholtz sampt der hakbank vnd eingemauerten kessel, Ist ain scheur sampt ainem wissfleklein vff ¼ felds, vnd obgemelt behausung thor gelegen, drey morgen weingart, In schlettner, 1 ½ morgen wissen vnd ain krautgärtlein, darund in der marbach in dem allem dem stifft vorbehalten alle obrigkait herlichkait, fron, dinst vnd steur wie vff anderen guetteren doselbsten auch die lehens gerechtigkaitten vnd zins sampt dem handlohne dauon er Gemel auch vnd seiner nachkhommen Järlich raith vnd geben, Nemblich von der behausung hofraith scheurn vnd stallung vnd garten vff Martini 1 Pfund gelts vnd 2 Vastnachthuener, Item von der scheuren vnd wisflecklein daneben Järlich ain Michelshuen, Item von dreien morgen weingarten Im schlettner Järlich 3 Vasnachthuener vnd gepuerenden zehendt vnd von den 1 ½ morgen wissen 2 Michelshuener vnd 2 Denaren fur den zehenden von dem krautgarten aber ain Michelshuen auch sollen solche stuk ohne wissen vnd willen ans Bischoff zu Wirtzburg auch kainem anderen dan burgern od pauren vor kaufft zu lehen entpfangen vnd mit ainem Gulden von jeden 20 Gulden kaufgelts verhandlohnt werden alles mit wissen dess Capituls vnd dessen vnd B. Melchioren Insiegeln Registrata in 2 Contr: Conr: 264.
Kommentar:
Der Eintrag stammt von anderer Hand.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 307r, Schreiber:
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 2 contractuum Conradi f. 264
Digitalisat: